Nur ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten) nach §194 BauGB, welches durch einen Sachverständigen durchgeführt wurde, ist gerichtsfest und wird von entsprechenden Stellen anerkannt. Neben dem Verkehrswertgutachten existieren noch das Mietwertgutachten (begründete Schätzung des Mietwerts) und das Beleihungswertgutachten (Basis für die Höhe eines Darlehens).
Die verschiedenen Immobiliengutachten
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